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Preispolitik

Zahnärztliche Behandlungen sind komplex und individuell auf die Kunden zugeschnitten. Es gibt keine zahnärztliche Leistung «von der Stange». Der Kunde hat Anspruch auf eine optimale, auf ihn abgestimmte Therapie, deren Resultat sich auch nur dann nachhaltig bewähren kann. Deshalb können die Kosten für eine notwendige Leistung nicht einfach in einer Preisliste aufgeführt werden. Wie bei einem Handwerker oder Dienstleister ist es elementar, nach einem Kostenvoranschlag zu fragen. Dieser beschreibt die besprochenen Leistungen und den dafür kalkulierten Aufwand. Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für Fragen zur Verfügung.

Zahnarzttarif

Seit 1976 besteht ein betriebswirtschaftlich kalkulierter Zahnarzttarif. 1994 ist die letzte Revision in Kraft getreten. Der Tarif wurde einerseits von den Sozialversicherungspartnern (wie Unfallversicherung SUVA, Invalidenversicherung, Militärversicherung, Krankenkassen) und andererseits von der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft erstellt. Zu diesem Zweck wurden bei den rund 500 ansetzbaren Einzelleistungen Zeit- und Häufigkeitsmessungen durchgeführt (siehe auch «Transparenz bei der Rechnung»). Weiter wurden die Unkosten einer Zahnarztpraxis evaluiert. Diese setzen sich vor allem aus Löhnen des Praxispersonals, Mieten, Material- und Kapitalkosten zusammen. Als drittes Element in der Berechnung ist ein Lohn für den Zahnarzt einzusetzen. Dieser entspricht demjenigen eines beamteten Zahnarztes, beispielsweise des Leiters einer mittleren Schulzahnklinik. Von der Gesamtarbeitszeit der Praxis können rund 70 Prozent verrechnet werden, der Rest entfällt auf (administrative) Arbeiten, die dem Patienten nicht zu belasten sind. Verteilt man die Praxisunkosten und den Lohn des Zahnarztes auf diese 70 Prozent der Arbeitszeit, so ergibt sich ein Umsatz von rund 400 Franken pro Stunde. Will man die seit der letzten Revision aufgelaufene Teuerung berücksichtigen, steigt er auf fast 450 Franken pro Stunde. Diese Berechnungen sind vom Preisüberwacher gutgeheissen worden.

Wer sich für die Tarifberechnung und für die einzelnen Positionen interessiert, findet diese im Internet unter www.sso.ch. Den Tarif kann man zum Preis von CHF 40 auch bei der SUVA in Luzern bestellen, www.suva.ch.

Transparenz der Rechnung

Der Zahnarzttarif umfasst über 500 Einzelleistungen. Dabei ist jeder Leistung eine bestimmte Anzahl von Taxpunkten zugeordnet. Diese Taxpunktzahl spiegelt in etwa den Zeitaufwand wider, der für diese Leistung im Durchschnitt benötigt wird. Dadurch, dass die Leistungen einzeln auf der Rechnung aufgeführt werden, kann der Patient eruieren, welche Behandlungen bei ihm durchgeführt worden sind. Um einen Betrag zu errechnen, wird die Anzahl Taxpunkte mit einem Taxpunktwert multipliziert. Für die Sozialversicherungen gilt schweizweit der alte Tarif mit Taxpunktwert CHF 3.10, für Privatpatienten kann er variabel sein. Und zwar nach unten beliebig, nach oben bis höchstens CHF 1.70 mit dem neuen Tarif DENTOTAR®. Das System von Taxpunktzahl und -wert ist im Bereich der medizinischen Leistungen üblich und für Versicherungsfälle sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Kosten bei der Dentalhygiene

Die klassischen Arbeiten der Dentalhygienikerin werden nach dem Zeittarif abgerechnet. Hinzu kommen eventuelle Röntgenaufnahmen. In der Regel dauert eine Konsultation 45 bis 60 Minuten und kostet zwischen 170 und 250 Franken (Kostenrahmen).

Taxpunktwert für Privatpatienten:
Tarif ab 2021 CHF 1.13)
Taxpunktwert für Sozialversicherungen:
CHF 3.10 (Tarif seit 2018 CHF 1.0)
Taxpunktwert für die Kinder- und Jugendzahnpflege:
CHF 3.10 (Tarif seit 2018 CHF 1.0)

Zahnarzttarif DENTOTAR®

Informationen zum Tarif DENTOTAR® ab 2018 siehe bitte Rubrik Aktuell!

Übrigens: Wer seine Zähne regelmässig reinigt, benötigt seltener eine zahnärztliche Behandlung. Die Schweizer Zahnmedizin hat weltweit die besten Prophylaxe-Erfolge (siehe Beilage Zeitschrift SSO 06/0, www.sso.ch)!

Kostenvoranschlag

Falls eine Behandlung CHF 700 übersteigt, erstellen wir Ihnen (unaufgefordert) innert 10 Tagen eine Kostenschätzung. Bei grösseren Behandlungen offerieren wir Ihnen gerne mehrere Varianten zur gemeinsamen Evaluation. Auf Wunsch erstellen wir in Ihnen in jedem Falle einen schriftlichen Kostenvoranschlag.

Anzahlung bei grösseren Arbeiten

Bei grösseren Behandlungen müssen wir leider eine Anzahlung verlangen, die wir aber mit Ihnen zuvor besprechen und mit Ihnen vereinbaren. Dies ist bei Zahnärztinnen und Zahnärzten gesamtschweizerisch Usanz. Danke herzlich für Ihr Verständnis.

Zahlungsmodalitäten — Barzahlung

Ist zu Beginn einer Behandlung ein finanzieller Engpass absehbar oder tritt bei Ihnen etwas Unvorhergesehenes ein, so sind wir froh, wenn Sie uns sofort informieren. So können wir gemeinsam eine Zahlungsmodalität vereinbaren.

Eine schlechte Zahlungsmoral ist aber leider immer öfter ein Thema. Weil Patienten immer häufiger die Rechnungen nicht bezahlen und Betreibungen die Folge sind, müssen Zahnärzte wie auch Ärzte vermehrt eine Anzahlung oder Barzahlung verlangen. Dies betrifft oftmals Notfallbehandlungen und Erstpatienten oder Fälle, bei denen eine Registrierung der Kreditkartennummer zur Sicherheit nicht möglich ist. Darüber informieren wir Sie stets bereits bei Ihrer Anmeldung.

Zahnärztliche Kosten werden von der Sozialversicherung gedeckt: Hier kann eine Behandlung erst begonnen werden, wenn vom entsprechenden Amt eine Kostengutsprache vorhanden ist.

Kurzfristige Terminabsage oder Nichterscheinen ohne Abmeldung

Es gibt viele Gründe, weshalb man einen geplanten Zahnarzttermin manchmal nicht wahrnehmen kann. Krankheiten, Unfälle oder sonstige Lebenseinschnitte können die Ursachen sein. Wir haben dafür Verständnis und versuchen, darauf Rücksicht zu nehmen. Und danken Ihnen, wenn Sie uns jeweils schnellstmöglich informieren.

Doch vermehrt sagen Patienten kurzfristig per SMS oder Email ihren Termin ab oder erscheinen gar nicht zu einer Behandlung. Vor allem Zahnärzte und Ärzte nehmen eine solche Entwicklung in den letzten Jahren wahr. Leider sind auch wir immer wieder davon betroffen. Ein solcher Terminausfall kann unsere Klinik organisatorisch in Bedrängnis bringen. Besonders auch bei aufwendigen und grossen Therapien. Wir können nicht innert kurzer Zeit einen neuen Patienten aufbieten. Trotz aller Rücksichtnahme gibt es deshalb Situationen, wo wir Ihnen leider das allzu kurzfristige Versäumnis (Absage weniger als 24 Stunden im Voraus) oder ein Nichterscheinen in Rechnung stellen müssen. Wir hoffen, dass Sie dafür Verständnis haben. Vielen Dank.

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